Im Falle einer Steuererklärung wird unsere Hilfeleistung in der Regel wie folgt ablaufen:
Ist es Ihnen nicht möglich unsere Beratungsstelle persönlich aufzusuchen, besteht auch die Möglichkeit die nötigten Informationen per Post, Telefon, Fax bzw. E-Mail auszutauschen.
Die von Ihnen unterschriebene Einkommensteuererklärung wird von uns an das zuständige Finanzamt übersandt. Nach der Veranlagung erhalten wir den Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt. Wir prüfen diesen auf Richtigkeit und leiten ihn an Sie weiter. Ist der Bescheid fehlerhaft, legen wir in Ihrem Auftrag entsprechende Rechtsmittel ein.
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